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05: Fall Gäfgen

ZiD - Fall Gäfgen Nachbericht

„Entschädigung für einen Mörder? -Der Fall des Magnus Gäfgen und seine Konsequenzen“

Nachberichterstattung

Die Vortragsreihe „ZEIS im Dialog“, eine Kooperation zwischen dem Zentrum für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien (ZEIS), der Polizeidirektion Osnabrück sowie dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Osnabrück, wurde am Montag, d. 14.11.2011, fortgesetzt.

„Entschädigung für einen Mörder? - Der Fall des Magnus Gäfgen und seine Konsequenzen“, so lautete das Thema des Abends und lockte auch dieses Mal zahlreiche Interessierte in die Räumlichkeiten des European Legal Studies Institute, Süsterstraße 28, 49074 Osnabrück.
Mit den Referenten Generalstaatsanwalt a.D. Dieter Anders und Professor Dr. Oliver Dörr, LL.M. (Lond.), konnten zwei ausgewiesene Experten für die Veranstaltung gewonnen werden. „Rettung oder Folter? Der Fall Gäfgen vor deutschen Gerichten“ lautet der Titel des Eröffnungsvortrags von Generalstaatsanwalt a.D. Dieter Anders.
Prof. Dr. Oliver Dörr referierte im Anschluss zum Titel „Entschädigung für Verstöße gegen die EMRK - Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen im Fall Gäfgen.
Generalstaatsanwalt a.D. Anders stellte zu Beginn seiner Ausführungen klar, dass man bei der rechtlichen Würdigung der Folterandrohung auch einem Kindsentführer gegenüber „den Kopf und das Bauchgefühl strikt voneinander trennen müsse.“ Er verdeutlichte in sehr anschaulicher Weise, dass die Menschenrechte auch für Schwerstkriminelle Anwendung zu finden hätten. Gleiches gelte auch für das staatliche Folterverbot bzw. für das Verbot der Folterandrohung. Das Frankfurter Landgericht stellte eine „schwere Verletzung der Menschenwürde“ des Kindsmörders Gäfgen fest und erkannte diesem eine Entschädigungssumme von rund 3000 Euro gegen das Land Hessen zu, da ihm in ersten Vernehmungen Folter angedroht worden sei.
Prof. Dr. Oliver Dörr ging im Anschluss u. a. auf die Entschädigung näher ein. Auch er vertrat die Kernaussage seines Vorredners. Die Menschenwürde, dieses höchste Verfassungsgut, könne keinem Menschen abgesprochen werden. Mag es angesichts der von dem Kläger begangenen Straftat auch noch so schwerfallen.

Dass es manchmal eben doch nicht so einfach ist, „Kopf und Bauch voneinander zu trennen“, zeigten auch die anschließenden Diskussionsbeiträge aus dem Publikum.

Die Vortragsreihe „ZEIS im Dialog“ wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 fortgesetzt.

 

(auf dem Bild v.l.n.r.): Antonius Fahnemann, Prof. Dr. Oliver Dörr, Dieter Anders, Prof. Dr. Arndt Sinn, Heike Fischer, Andreas Heuer