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04: Sicherungsverwahrung

ZEIS im Dialog 09.05.2011

"Die Zukunft der Sicherungsverwahrung“

Ein Rückblick

Die vierte Veranstaltung der Vortragsreihe „ZEIS im Dialog“ am 9.5.2011 zu dem Thema „Die Zukunft der Sicherungsverwahrung“ fand aufgrund der Aktualität der Debatte anlässlich des aufsehenerregenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 großen Zuspruch. Die sehr gut besuchte Veranstaltung der vom ZEIS, der Polizeidirektion, des Landgerichts sowie der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Kooperation organisierten Vortragsreihe zog 150 Zuhörer an. Mit den neu gewonnenen Kooperationspartnern, dem Präsidenten des Landgericht Antonius Fahnemann und dem Leitenden Oberstaatsanwalt Andreas Heuer, bildet die Vortragsreihe nun die wichtigsten strafrechtlichen Institutionen in Osnabrück ab.

Die zwei Referenten, Prof. Dr. Jörg Kinzig (Universität Tübingen) und der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann, gingen in ihren Vorträgen immer wieder auf die richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein, durch die eine vollständige Neuregelung der Sicherungsverwahrung geboten ist.

Kinzig erläuterte in seinem Vortrag zunächst die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung und stellte auch die Auswirkungen auf die Anzahl der Unterbringungen durch die Gesetzesänderungen dar. Im Folgenden ging der Tübinger Professor, der einen der in dem aktuellen BVerfG-Urteil betroffenen Beschwerdeführer vor dem BVerfG vertrat, auf die Einführung des neuen Therapieunterbringungsgesetzes ThUG und die Problematik der aktuellen Regelungen der Sicherungsverwahrung ein, indem er betonte, dass eine Neufassung der Regelungen mit Bedacht vorgenommen werden müsse. 

Anschließend sprach der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann, der betonte, dass der Bundesgesetzgeber, mit Unterstützung der Länder, die Chance für eine tragfähige Neuregelung nutzen müsse, aufgrund derer die Gesellschaft in Zukunft vor besonders gefährlichen Straftätern geschützt werden könne. Er erklärte, eine Entscheidung über neue Unterbringungsorte sei noch nicht getroffen worden, müsse aber zeitnah gefunden werden. Schließlich bekräftigte er, die Politik würde Ihre Aufgabe, die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen, aufgrund dieses Urteils nicht vernachlässigen. Allerdings sei die Kostenfrage angesichts der bevorstehenden Neuregelung noch nicht entschieden. 

Am Ende der Veranstaltung stellten sich die beiden Referenten noch den Fragen des Publikums.